Häufige Fragen (FAQ)

1Wie sind die Gebühren geregelt und was ist die Berechnungsgrundlage?
Die Höhe der Gebühren ist durch die Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) geregelt. Daran ist der Steuerberater gebunden.
2Was kostet mich der Steuerberater?
Um einen Überblick zu verschaffen, führen wir eine Erstberatung mit Ihnen durch, in der wir die Ausgangslage, Ihre Situation und den benötigten Aufwand besprechen. Diese Beratung ist kostenlos. Die eigentliche Steuerberatung wird nach der Steuerberatergebührenverordnung im Einzelfall berechnet und vorher mit Ihnen abgesprochen.
3Welche Unterlagen, Nachweise und Belege brauchen Sie für eine fortlaufende Buchführung?
Wareneingangs- und Ausgangsrechnungen werden benötigt, außerdem Kontoauszüge und eine Kopie des Kassenbuchs, soweit von Ihnen eines geführt wird. Hilfreich ist eine zeitlich Sortierung nach der jeweiligen Bank und den verschiedenen Konten.
4Ich benutze meinen PKW privat und beruflich. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen?
Die Gesetzeslage sieht vor, dass ein Pkw zu mindestens 10% betrieblich genutzt werden muss, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können. Grundsätzlich muss die Nutzung aber dokumentiert werden, z.B. durch ein Fahrtenbuch, die sogenannte "Ein-Prozent-Methode" oder eine Schätzung der Fahrtkosten und Aufwendungen.
5Wofür brauche ich die verschiedenen Identifikationsnummern?
Im Bereich der Einkommensteuer ersetzt die Steueridentifikationsnummer (IdNr) Ihre Steuernummer und bleibt dauerhaft gültig. Sie besteht aus einer 11-stelligen Nummer und enthält weder Informationen über Ihre Person noch über das für Sie zuständige Finanzamt. Für Unternehmer ist zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer möglich. Sie wird auf Antrag vom Finanzamt erteilt und zum Beispiel für den Vorsteuerabzug benötigt.
6Warum brauche ich eine digitale Lohnsteuerkarte?
Die alte Lohnsteuerkarte aus Papier gehört bald der Vergangenheit an. Seit dem Jahr 2013 wird die Steuererhebung von Arbeitnehmern auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt. Künftig muss vom Arbeitnehmer dann nur noch die Steuer-Identifikationsnummer übermittelt werden. Die Finanzbehörden geben die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt an die Arbeitgeber weiter.
7Wie schnell muss ich einen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden?
Seit dem 1. Januar 2008 müssen Arbeitnehmer noch vor Ihrem ersten Arbeitstag beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet werden. Das gilt auch für fallweise Beschäftigung.
8Wie wechsle ich den Steuerberater?
Grundsätzlich können Sie jederzeit zu einem anderen Steuerberater wechseln - es sei denn, Sie sind vertraglich an einen Steuerberater gebunden. Wir beraten Sie gern, helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
9Wie lange muss ich meine Geschäftsunterlagen aufbewahren?
Kontobücher, Belege, Inventare und Unterlagen für Jahresabschlüsse müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen beträgt sechs Jahre.

Steuerberater Michael Haug

 

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